Impressum
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ThermTec
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74360 Ilsfeld
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F 07062 269 88 22
Internet: www.thermtec-reinhold.de
E‑Mail: info@thermtec-reinhold.de
Geschäftsinhaber: Antje Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRA 104023
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 1457 48705
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Allgemeine Geschäftsbedingung
I.Allgemeines
1.Für sämtliche Verkaufs- und Liefergeschäfte durch unsere Gesellschaft (nachstehend „wir“ oder „uns“) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer erkennt diese durch Erteilen seiner ersten Bestellung an. Liegt dem Auftrage ein Angebot des Verkäufers zugrunde, so werden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. Durch das Abändern einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.
2.Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3.Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an andere übertragen werden.
4.Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
5.Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
II.Angebote
Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Gewichte, Maßangaben, Zeichnungen und Abbildungen in den Katalogen sind unverbindlich. In den Angeboten zu Sondergeräten und nach Mustern und Zeichnungen abgegebene Preise haben zur Voraussetzung, dass die genannten Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung kommen.
III.Preise
1.Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ex works (ab Werk / Lager unseres Unternehmens) ausschließlich Verpackung. DieVerpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen,Versicherung, Zoll sowie die Kosten etwaiger Rücksendungen der Waren oder des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
2.Bei Bestellung akzeptieren wir nur Aufträge ab einem Mindestauftragswert von € 50,00. Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert vonweniger als € 100,00 wird eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 berechnet.
3.Für Warenwerte unter € 50 können grundsätzlich keine Gutschriften erteilt werden, da die Bearbeitungskosten den Warenwertüberschreiten.
4.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellungin der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgeblich für Skonto – Gewährung ist der rechtzeitige Zahlungseingang gemäß Vereinbarung.
6.Alle für unsere Lieferungen und Leistungen im Empfangsland anfallenden Steuern, Zollgebühren und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bei der Bestellung zu nennen. Benennt er diese nicht oder unzutreffend, hat er den uns hieraus entstehenden Schaden zu tragen.
7.Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Vorstehende Einschränkung gilt nicht im Falle von Dauerschuldverhältnissen.
8.Die zwischen Vertragsabschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne,Rohstoffe, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Lasten, oder das Eintreten neuer solcher Belastungen, berechtigen denVerkäufer dazu, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt,wenn die Preiserhöhungen mehr als 5 % des ursprünglichen Kaufpreises betragen.
IV.Aufträge
1.Aufträge gelten dann erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind („Auftragsbestätigung“). Erfolgt die Lieferung ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 15 Werktagen annehmen, sofern die Bestellung nicht eine kürzere Annahmefrist vorsieht.
V.Ausführung der Lieferung
Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions‑, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Der Besteller wird entsprechend im Voraus informiert.
VI.Storno durch den Besteller
Sofern der Besteller eine von uns angenommene Bestellung bis 2 Wochen vor dem vorgesehenen Liefertermin storniert, ändert oder eine Verschiebung des bestätigten Liefertermins wünscht und wir diesem Stornierungs- oder Änderungswunsch nachkommen, können wir eine pauschale Aufwandsentschädigung von 10 % des betreffenden Auftragswertes verlangen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Stornierung oder Bestelländerung weniger als 2 Wochen vor dem vorgesehenen Liefertermin ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Kundenspezifische, Hoch Individualisierte Produkte gelten die Sonderregelungen unter Ziffer XVII.
VII.Lieferung, höhere Gewalt
1.Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn – die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und – dem Auftraggeber hierdurch keiner heblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
2.Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
3.Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtlieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Werden wir insoweit selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
4.Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.Für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen ist der Zeitpunkt der Bereitstellung und Anzeige der Abholbereitschaft der Ware maßgeblich, sofern eine Lieferung ab Werk vereinbart wurde. Organisieren wir für den Käufer den Transport, ist für die Einhaltung der Lieferfristen und Termine die Absendung ab Werk oder Lager maßgeblich. Sie gelten bei Meldung der Versandbereitschaft auch dann als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem billigem Ermessen. Sie wird zu den jeweils gültigen Preisen berechnet.
7.Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, (wie bspw. Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport‑, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns dem Besteller unverzüglich mitgeteilt. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertragzurücktreten.
8.Abrufaufträge werden mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten abgeschlossen.
VIII.Versand – Gefahrübergang
1.Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, wenn Lieferung EXW / Ab unser Werk vereinbart wurde. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges erfolgt, sofern besondere Weisungen nicht vorliegen, nach billigem Ermessen.Eine Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung wird nicht übernommen.
IX.Rüge- und sonstige Mitwirkungspflichten des Bestellers, Materialbeistellung durch den Besteller
1.Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
2.Mängelansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Warenmängel oder Abweichungen in Gewicht und Menge bestehen nur bei unverzüglicher Untersuchung der Waren durch den Käufer. Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns sofort nach Feststellung, spätestens aber 2 Wochen nach Wareneingang am Empfangsort, schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Ware auch nach Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
3.Der Besteller hat sämtliche für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderliche Informationen und technische Daten an unsrechtzeitig zu übermitteln. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.Bei mangelhaftem, falschem oder verspätet beigestelltem Material trägt der Besteller die uns hierdurch verursachten Kosten und Schäden.
5.Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellungvon ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
X.Mängelhaftung
1.Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
2.Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: – Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung – vorschriftswidriger Einbau, Nichtbeachtung von bestehenden Richtlinien und Prüfvorschriften bei Einbau unserer Ware in Gesamtanlagen, – fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte entgegen mitgelieferter ordnungsgemäßer Montage- und Bedienungsanleitung – natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen – fehlerhafte, gewaltsame oder nachlässige Behandlung – übermäßige Beanspruchung – ungeeignete Betriebsmittel, – materialschädigende Bestandteile oder übermäßige Verunreinigung des verwendeten Wassers, Gases, Öles oder sonstiger Medien entgegen der Montage- und Bedienungsanleitung, oder –dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige fremdartige Einflüsse.
3.Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport‑, Wege‑,Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Machen die Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
4.Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung) oder — in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
5.Führen Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig nicht zu einer Behebung des Mangels, so kann der Käufer bezüglich der mangelhaften Produkte die Reduzierung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers bleiben unberührt, sofern nicht anders in diesen Geschäftsbedingungen vereinbart. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.Soweit nicht nachstehend in Ziffer XI etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Soweit die Mängelansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gerichtet sind, gelten zudem die Regelungen der Ziffer XI.
XI.Schadensersatzhaftung – Sonstige Haftung
1.Ersatzansprüche gegen uns oder unsere Mitarbeiter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachstehendetwas anderes vereinbart ist.
2.Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gemäß §§ 437 Nr. 3 bzw. 634 Nr. 4 BGB i.V.m. §§ 636, 280,281, 283 und 311 a bzw. gemäß § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicherPflichten nur
2.1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
2.2. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2.3. wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,
2.4. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
2.5. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
2.6. aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
3.Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitoder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
4.Unsere Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und –unterbrechungen, Folgeschäden, indirekte Schäden und/odersonstige Vermögensschäden des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
5.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
XII.Verjährungsfrist
1.Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung/ Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2.Die gesetzlichen Regelungen gelten für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
XIII.Eigentumsvorbehalt
1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen die Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
2.Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Verarbeitung oder Umbildungerfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (=Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3.Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbsteinzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, so lange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
4.Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
5.Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
7.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir nach einer angemessenen Nachfrist sowie bei Nichterfüllung durch Erklärung des Rücktritts vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.
XIV.Zahlung – Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte
1.Zahlungen sind auf Kosten des Käufers innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir sind berechtigt, nochausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb 7 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.Wechsel aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und unter Berechnung aller Kosten. Für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselprotestenhaften wir nicht.
3.Bei schuldhafter Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein, und es müssen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils Basiszinssatz für Überziehung vergütet werden. Lieferungen erfolgen in diesem Falle ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, durch uns bleibt unberührt.
4.Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
XV.Zeichnungen/Dokumente/ Angebotsunterlagen
An allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Entwürfen, Berechnungen, Modelle behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz. Wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, sind überlassene Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger unaufgefordert zurückzugeben.
XVI.Erfüllungsort Gerichtsstand, u. a.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Firmensitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist am Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller auch am Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
XVII.Weitere Verkaufs- und Lieferbedingungen
KUNDENSPEZIFISCHE, HOCH INDIVIDUALISIERTE PRODUKTE
Kundenspezifische, Hoch Individualisierte Produkte sind spezielle oder angepasste Produkte, die an die spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen eines Kunden angepasst sind und für die wir keine andere zukünftige Verwendung haben. Storniert der Besteller seine Bestellung über Kundenspezifische, Hoch Individualisierte Produkte aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, dem Besteller den Betrag in Rechnung zu stellen, der unseren Kosten und Aufwendungen entspricht, die bei uns anlässlich der Erfüllung der Bestellung bis zum Eingang der Stornierung angefallen sind. Auf Nachfrage des Kunden werden wir unsere Kosten und Aufwendungen näher detaillieren. Diese werden insgesamt in keinem Fall höher als der vereinbarte Kaufpreis sein. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Schutzrechte: Die Gewähr gegenüber fremden Schutzrechten übernehmen wir für unsere Produkte nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Auf Wunsch des Bestellers können wir gegen Aufwendungsersatz eine Prüfung für weitere Länder vornehmen. Erfolgen Lieferungen, nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, daß Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich freizustellen. Kokillen, Modelle, Werkzeuge und Einrichtungen, die für die bestellte Ware benötigt werden, können von uns voll oder anteilig berechnet werden. Sie bleiben unser Eigentum, sofern nicht anders ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart. Wenn sie nach speziellen Angaben des Bestellers angefertigt sind, werden sie ausschließlich für Lieferungen an den Besteller verwendet, solange die Geschäftsverbindung andauert und keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Lieferung: Ab Lager unseres Unternehmens durch Spedition oder Paketdienst.
Verpackungen: Werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Rücklieferungen:
Warenrücklieferungen werden nur angenommen, wenn die Rücklieferung vorher mit unserem Vertrieb abgestimmt und eine Retouren-Nummer vergeben wurde. Grundsätzlich wird die Rücknahme von Waren mit einem Auftragswert von unter € 50,00 netto ausgeschlossen. Für Waren, die im Rahmen eines gültigen Kaufvertrags geliefert wurden, besteht grundsätzlich keine Rücknahmeverpflichtung. Sollten wir in Ausnahmefällen einer Rücknahme zustimmen, müssen wir 30 % Vereinnahmungskosten berechnen. Es müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
–Die Geräte müssen unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung sein.
–Es muss sich um Geräte nach dem aktuellen technischen Stand handeln.
Sonderausführungen sind von einer Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen.
Werden eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, die Ware unfrei und unbearbeitet zurückzusenden. Wir berechnen in jedem Fall die bei uns entstandenen Vereinnahmungskosten.
Kündigung / Rücktritt durch uns
Wir haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Lieferungen einzustellen, wenn
•der Besteller mit den Zahlungen trotz Zusendung einer Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung weiterhin in Verzug ist; oder
•der Besteller nicht die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung leistet, wie in Ziffer XIV.1 geregelt; oder
•der Besteller seinen Geschäftsbetrieb oder wesentliche Teile desselben veräußert oder liquidiert, zahlungsunfähig ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde; oder
•sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern und deshalb begründete Zweifel daran bestehen, dass der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann; oder
•der Besteller schuldhaft seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nachschriftlicher Mahnung abstellt; oder
•ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
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